Stellungnahme der Plattform „Meng Landwirtschaft“ zu den geplanten neuen Saatgutverordnungen

Angesichts der am 16. Dezember 2014 anstehenden Entscheidung der Europäischen Kommission über die weitere Verfahrensweise bezüglich einer Novellierung der europäischen Saatgutgesetze bezieht die luxemburgische Plattform „Meng Landwirtschaft“ (1) folgende Stellung zum Wortlaut der geplanten neuen gesetzlichen Regelungen zu Saatgutverkehr, -gesundheit und -kontrolle: 1.) Es soll eine komplett neue Ausarbeitung der Saatgutgesetze erfolgen. Begründung: – Die Verordnungsentwürfe aus dem Jahre 2013 sind auf eine breite Kritik in einer Vielzahl von Punkten gestoßen, so dass eine bloße „Verbesserung“ der alten Entwürfe Stückwerk mit fragwürdigem Ergebnis bedeuten würde. – Die Ausarbeitung von neuen Gesetzestexten würde eine demokratisch und fachtechnisch begründete Hinzuziehung aller im Saatgutbereich tätigen Akteure erlauben, professionelle Saatgutproduzenten genauso wie Initiativen zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt. 2.) Die Nutzpflanzenvielfalt als Grundlage für nachhaltige und resiliente landwirtschaftliche Systeme soll explizit thematisiert und durch entsprechende Regelungen gefördert werden. Begründung: – Die Regelungen für die auf die Nutzpflanzenvielfalt ausgerichtete Saatgutproduktion und -inverkehrsbringung sollen sich am Wortlaut des von knapp 140 Staaten unterzeichneten internationalen Saatgutvertrags (ITPGRFA) orientieren, der die Bedeutung der Nutzpflanzenvielfalt für nachhaltige und resiliente landwirtschaftliche Systeme hervorhebt und ausdrücklich die Leistung kleinbäuerlicher und privater Initiativen bei der Schaffung, Pflege und Entwicklung der Nutzpflanzenvielfalt würdigt. – Die nicht vermehrbaren Sorten der professionellen Saatgutindustrie sowie die eingefrorenen Saatgutproben der nationalen und internationalen Genbanken können diese Leistung aus systemimmanenten Gründen nicht erbringen. 3.) Es muss eine klare und in der Praxis leicht umsetzbare Differenzierung erfolgen zwischen kommerziell ausgerichteten privatwirtschaftlichen Saatgut-Unternehmen und der Nutzpflanzenvielfalt verpflichteten Initiativen, Vereinen und Unternehmen. Begründung: – Auch wenn es sich in beiden Fällen um Saatgutproduktion und -inverkehrbringen handelt, so ist die Ausrichtung der beiden Sektoren dabei doch so unterschiedlich, dass sie nicht mit demselben Maß gemessen werden können. – Die Interessen der der Nutzpflanzenvielfalt verpflichteten Initiativen, Vereine und Unternehmen sollten durch die Saatgutgesetze explizit geschützt und gefördert werden. Auf keinen Fall sollten Regelungen bestehen, die ihre Arbeit erschweren könnten.
Zusammenfassung: Bei der geplanten Vereinheitlichung der Saatgutgesetze in Form von für alle europäischen Länder gleichermaßen geltenden Verordnungen, muss auf jeden Fall sicher gestellt werden, dass die für die Nachhaltigkeit und Resilienz landwirtschaftlicher Systeme wichtige Arbeit zur Erhaltung von Nutzpflanzenvielfalt nicht behindert wird.
Luxemburg, 15. Dezember 2014 (1) Die in der Plattform „Meng Landwirtschaft“ vereinten Organisationen: natur&ëmwelt a.s.b.l., Bio-Lëtzebuerg, Greenpeace Luxemburg, Action Solidarité Tiers Monde, SOS Faim Luxembourg, Mouvement Ecologique, Caritas Luxembourg, etika, CELL, attac, Slow Food Luxembourg, Cercle de Coopération, Aide à l’Enfance de l’Inde, Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht, SEED, Vegan Society Luxembourg, Initiativ Liewensufank, Frères des Hommes, Fairtrade Lëtzebuerg, Emweltberodung Lëtzebuerg, Eglise catholique à Luxembourg.